Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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19.08.2022
Löschungsankündigung
07.07.2022
Entscheidungen im Verfahren
01.12.2021
Termine
04.11.2021
Sonstiges
06.11.2020
Termine
27.06.2013
Sonstiges
29.05.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
19.12.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
02.11.2011
Eröffnungen
17.10.2011
Sicherungsmaßnahmen
08.03.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.08.2009 bis zum 31.12.2009
18.08.2009
Neueintragungen